
Was können wir als Seelsorgerinnen und Seelsorger in Zeiten der Corona-Pandemie für Menschen tun, die Zuspruch brauchen, zumindest teilweise aber zur Gruppe der stark Gefährdeten gehören und nicht von sich aus auf uns zugehen können? Diese Fragen stellen sich aktuell viele beruflich und ehrenamtlich Tätige in den Kirchengemeinden.
In ihren aktuellen Empfehlungen gibt die hannoversche Landeskirche dazu Hinweise, die Orientierung geben können. Seelsorge an Alten, Kranken und Sterbenden, insbesondere in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, bleibe zulässig, heißt es dazu in einer Mitteilung vom 30. November 2020. Dies gelte auch bei einem Infektionsgeschehen in der Einrichtung, ggf. unter Einsatz verstärkter Hygienemaßnahmen. Mit den Leitungen der Häuser sollten im Vorfeld der Besuche konkrete Absprachen getroffen werden.
Möglich bleiben auch Besuche und Seelsorgegespräche in Privathäusern, auch bei Menschen, die ansonsten nur wenig Kontakt nach außen haben. Voraussetzung für solche Besuche ist eine Einverständniserklärung der zu Besuchenden, das Einhalten eines ausreichenden Abstandes und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Als dringende Empfehlung wird der Wunsch an die Gemeinden ausgesprochen, haupt- oder ehrenamtlich Tätigen für ihre Seelsorgebesuche FFP2-Masken ohne Ventil zur Verfügung zu stellen.