Supervision als arbeitsbezogene Beratung gewinnt seit Jahren in Kirche und Diakonie an Bedeutung. Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen in Gestalt zunehmender Komplexität, Beschleunigung und Entgrenzung auch vor kirchlicher Arbeit nicht Halt. Hinzu kommt die abnehmende und sich wandelnde Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft, die kirchlich Mitarbeitende vermehrt nach dem Sinn und der Bedeutung ihres Tuns fragen lässt.
Berufliche Beratung ist in dieser Situation eine wichtige Ressource in der und für die Kirche. Sie ist es wert, gut aufgestellt, sorgsam weiter entwickelt und breit genutzt zu werden. Denn sie nützt allen – der Kirche als Arbeitgeberin, den Mitarbeitenden und den Menschen, denen sie in ihrer Arbeit begegnen. Supervision bietet einen wertvollen Raum der Entschleunigung, der hilft, das eigene Tun kritisch zu reflektieren, Ressourcen zu entdecken, Veränderungsprozesse zu gestalten und die Freude an der Arbeit zu erhalten.
Das Zentrum für Seelsorge ist der Entwicklung der Qualität von Supervision und Coaching im kirchlichen Feld verpflichtet. Mit jährlich stattfindenden Fachtagen bietet es ein übergreifendes Forum für Austausch und Vernetzung und will Impulse für den Diskurs setzen. Dieses Anliegen wird im „Werkstattheft Nr. 3“ aufgegriffen, das im Januar 2019 erschienen ist.
Das Werkstattheft dokumentiert zwei Fachtage zum Thema: Enthalten ist der Vortrag „SUPERVISION MACHT SINN“, den Prof. em. Dr. Michael Klessmann im Oktober 2017 auf dem gleichnamigen Fachtag hielt. Er entfaltet darin, wie Sinnannahmen sowohl von Seiten der Supervisand*innen als auch von Seiten der Supervisor*innen das Supervisionsgeschehen weit stärker prägen, als von beiden Seiten oft wahrgenommen wird. Der zweite Vortrag „Supervision im kirchlichen Kontext – Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft“ von Prof. Dr. Annegret Böhmer vom Juni 2018 führt durch die Geschichte der Supervision vom 19. Jahrhundert bis heute. Böhmer betont die großen Schnittmengen zwischen den ausdifferenzierten Formaten arbeitsbezogener Beratung und macht deutlich, dass sich die beratende Zunft immer wieder fragen lassen muss, auf welche Ziele hin sie berät.
Über die Vorträge hinaus hält das Werkstattheft Nr. 3 die Diskussionen und Ergebnisse fest, die in den Workshops während des Fachtages im Juni 2018 geführt und erzielt wurden.
Das Werkstattheft steht rechts zum Download bereit; auf ANFRAGE versenden wir auch einzelne Druckexemplare an Interessierte.