
„Lange Zeit gab es starke Wahrnehmunsgblockaden gegenüber Gewalt in der Familie und in Einrichtungen“, sagt Petra Eickhoff-Brummer vom Zentrum für Seelsorge und Beratung (ZfSB) in ihren Einführungsworten zur Grundschulung „Prävention sexualisierter Gewalt“. Als Multiplikatorin der landeskirchlichen „Fachstelle sexualisierte Gewalt“ bietet sie die sechsstündige Schulung in Zusammenarbeit mit Mareike Dee, Referentin der Fachstelle für Prävention und Aufarbeitung, im ZfSB an. An diesem Vormittag sind dazu Krankenhausseelsorger*innen und die landeskirchlichen Supervisor*innen und Coach*innen eingeladen.
Kirche als Organisation übernimmt Verantwortung
Nach dem Bekanntwerden des systematischen Missbrauchs am Canisius-Kolleg im Jahr 2010 und dem Aufploppen immer weiterer Fälle in kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen wurde 2019 die Gewaltschutzrichtlinie der EKD veröffentlicht – ein Riesenschritt, so Eickhoff-Brummer zu den elf Teilnehmenden der Grundschulung. Erstmals habe die Kirche damit als Organisation Verantwortung übernommen und sich nicht mehr auf Einzelfallentscheidungen zurückgezogen.
Verantwortung übernimmt auch die hannoversche Landeskirche, unter anderem mit dem Prinzip der verpflichtenden Grundschulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Bis Ende 2024 sind alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden, die Leitungsaufgaben wahrnehmen oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder Menschen in Obhutsverhältnissen sowie in Seelsorge und Beratung tätig sind, verpflichtet, eine solche Schulung zu absolvieren.