Eine Kernaufgabe christlicher Seelsorge
Gefangene zu besuchen gehört von alters her zu den Kernaufgaben christlicher Seelsorge und ist ein wesentliches Kennzeichen der christlichen Kirche. Gefängnisseelsorge bietet in der Institution Gefängnis mit ihrem umfassenden Zugriff auf die in ihr lebenden Menschen die Chance eines gesetzlich garantierten Freiraumes für seelsorglich-diakonisches Wirken.
Zum Angebot der Gefängnisseelsorge gehören unter anderem Einzel- und Gruppengespräche, Gottesdienste, das Angebot zur Beichte, der Bibelkreis und Hilfen zur Reintegration und Resozialisierung. Seit mehr als zehn Jahren engagiert sich die Gefängnisseelsorge darüber hinaus an 365 Tagen im Jahr durch die Übernahme von Nachtschichten im Projekt "Seelsorgetelefon für Untersuchungsgefangene".
Die Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger sind in der Evangelischen Regionalkonferenz für Gefängnisseelsorge in Niedersachsen und Bremen zusammengeschlossen. Die 2009 verabschiedete Ordnung der Gefängnisseelsorge regelt die Zusammenkünfte und die jährliche Fortbildung, außerdem auch die Einbindung in die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland, deren Geschäftsstelle an die EKD angegliedert ist. Darüber hinaus werden intensive Kontakte zur Römisch-katholischen Nordkonferenz für Gefängnisseelsorge und zur Justiz gepflegt. Gefängnisseelsorge nimmt ihre Verantwortung im Justizvollzug auch gegenüber den im Vollzug Bediensteten wahr.