Foto: Andrea Hesse

Supervision und Coaching - wie geht das?

1. Was ist Supervision und Coaching und wer kann beides in Anspruch nehmen?

Supervision ist ein wissenschaftlich fundiertes und praxisorientiertes Konzept für personen- und organisationsbezogene Beratungstätigkeiten in der Arbeitswelt. Coaching hat dieses Konzept zur Grundlage.

Supervision und Coaching stammen aus verschiedenen geschichtlichen Wurzeln, der psychosozialen Arbeit einerseits und dem Leistungssport bzw. der Beratung von Führungskräften in der Wirtschaft andererseits. In der Gegenwart weisen beide Beratungsformen zunehmend Gemeinsamkeiten auf und profitieren inhaltlich voneinander.

Trotz der Nähe von Supervision und Coaching gibt es unterschiedliche Schwerpunkte: Supervision als kritisch reflexive Beratung schafft einen Raum der Entschleunigung, in dem die eigene berufliche Arbeit professionell reflektiert, Perspektiven erweitert und neue Denk- und Handlungsmöglichkeiten entdeckt werden können. Supervision dient der Integration von theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung und vertieft die Fachkompetenz. Sie hilft, die eigene Arbeitsfähigkeit in einer von zunehmender Komplexität geprägten Arbeitswelt zu erhalten und zu entwickeln.

Gleiches gilt im Wesentlichen für das Coaching. Dennoch verbindet sich mit Coaching stärker die Erwartung zielorientierten Arbeitens mit Trainingseinheiten oder größeren Anteilen von Fachberatung. Deshalb ist im Einzelfall zu klären, welche Beratungsform für welches Anliegen angemessen ist.

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers kann Supervision und Coaching von allen beruflich Mitarbeitenden sowie von Ehrenamtlichen in Leitungspositionen in Anspruch genommen werden.

2. Wie regelt die Landeskirche die Inanspruchnahme von Supervision und Coaching?


Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers bietet Ihnen folgende Möglichkeiten, Supervision und Coaching in Anspruch zu nehmen:

  1. Über den Pastoralpsychologischen Dienst können beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende in leitender Funktion in ihrem jeweiligen Sprengel kostenfrei Supervision und Coaching in Anspruch nehmen. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an den in Ihrem Sprengel tätigen Pastoralpsychologen oder die dort tätige Pastoralpsychologin. Sie finden die Mitarbeitenden des Pastoralpsychologischen Dienstes HIER. Weitere Informationen zu seinem Supervisionsangebot hält der Pastoralpsychologische Dienst HIER bereit.
  2. Supervision und Coaching für leitende Ehrenamtliche wird über das Arbeitsfeld Ehrenamt und Gemeindeleitung im Haus kirchlicher Dienste vermittelt und ist für Sie kostenfrei. Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.
  3. Die Inanspruchnahme aller weiteren Supervisionen und Coachings wird durch die Bestimmungen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers vom 20. Februar 2018, KABl. 2/2018, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2022, KABI 2023, geregelt. Für diese Maßnahmen fallen für beruflich Mitarbeitende Kosten an. Honorar- und Erstattungsfragen sowie die Zertifizierungsstandards für Supervisor*innen und Coaches werden in den Bestimmungen geregelt. Diese finden Sie HIER; ein Musterformular für einen Antrag auf Genehmigung eines Vertrages für Supervision/Coaching und für den Vertrag selbst können Sie HIER herunterladen. Für die Abrechnung der verauslagten Honorare steht HIER ein Abrechnungsformular zur Verfügung.

    Weitere Coachingangebote hält die Landeskirche in folgenden Einrichtungen vor:
  4. Als Ergänzung zu Gemeindeberatungsprozessen bietet die ARBEITSSTELLE GEMEINDEBERATUNG/
    ORGANISATIONSENTWICKLUNG
    im Haus kirchlicher Dienste
    in Hannover Coaching an. Die Coaches aus dem Team der Gemeindeberatung werden von der Arbeitsstelle GBOE vermittelt.
  5. Für Pastor*innen und Diakon*innen bietet die ARBEITSSTELLE PERSONALBERATUNG UND PERSONALENTWICKLUNG in Hannover spezielle Coaching-Formate zu Themen der beruflichen Weiterentwicklung an.

3. Wie finde ich eine Supervisorin, einen Supervisor oder Coach?


Eine Liste der Supervisor*innen und Coaches des Pastoralpsychologischen Dienstes finden Sie unter 2.1. Wenn Sie Supervision oder Coaching auf der Basis der Bestimmungen für Supervision und Coaching in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen darüber hinaus eine Reihe von Supervisor*innen und Coaches aus unterschiedlichen Fachrichtungen zur Verfügung: Sie finden diese auf den landeskirchlichen Listen der Supervisor*innen und Coaches. Diese Listen befinden sich im Aufbau und werden laufend vervollständigt. Sie finden sie HIER (Supervisor*innen) und HIER (Coaches). Darüber hinaus können Sie über die Koordination der Supervision im Zentrum für Seelsorge und Beratung und die Fachberatung in den verschiedenen Arbeitsfeldern des ZfSB weitere geeignete Fachkräfte erfragen.

Wenn Sie eine Supervisorin, einen Supervisor oder Coach auswählen, die/der nicht auf der landeskirchlichen Liste verzeichnet ist, achten Sie bitte darauf, nur solche Fachkräfte auszuwählen, die nach den Standards der DGfP (Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V.), der EKFul (Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V.), der DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.) oder nach vergleichbaren Standards zertifiziert sind. Hinweise zu den vergleichbaren Standards finden Sie HIER. Nur Supervisionen und Coaching, die diesen Standards entsprechen, sind nach den Bestimmungen genehmigungsfähig und können entsprechend bezuschusst werden.

4. Wie beantrage ich Supervision und Coaching nach den landeskirchlichen Bestimmungen?

Supervision und Coaching sind von beruflich Mitarbeitenden auf dem Dienstweg zu beantragen, wenn sie als dienstliche Maßnahme gelten sollen und die Kosten entsprechend bezuschusst werden sollen. Dabei empfiehlt es sich, das Anliegen und die mögliche Umsetzung im Vorfeld mit dem/der Dienstvorgesetzten bzw. der Superintendentin oder dem Superintendenten zu besprechen. Je nach Situation empfiehlt sich darüber hinaus ein Beratungsgespräch, um das geeignete Format (Einzel-, Team- oder Gruppensupervision, Coaching, Teamentwicklung, Organisationsberatung) herauszufinden. Hierzu können Sie die Koordination der Supervision oder die Fachkräfte im Zentrum für Seelsorge in Anspruch nehmen.

Wenn Sie eine Supervisorin, einen Supervisor oder Coach ausgewählt haben, stellen Sie über den Dienstweg einen Antrag auf Supervision/Coaching. Aus Ihrem Antrag sollten die Anzahl der beantragten Sitzungen, die anfallenden Kosten und der Name der Supervisorin, des Supervisors oder Coaches hervorgehen.

Bitte beachten Sie: Supervisions- und Coachingprozesse, die nicht auf dem vorgesehenen Weg beantragt wurden, die bereits begonnen wurden oder gar abgeschlossen sind, können nicht rückwirkend bezuschusst werden.

5. Und wer übernimmt die Kosten?

Supervision und Coaching gelten in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers als dienstliche Maßnahme. In der Regel werden zehn bis 15 Sitzungen beantragt und der oder die Supervisand*in oder Coachee geht mit der Zahlung der Honorarkosten in Vorleistung. Nach Einreichen der bezahlten Rechnung(en) erstattet der Dienstherr ein Drittel der Kosten einer genehmigten Maßnahme, ein weiteres Drittel erstattet das Landeskirchenamt. Ein Drittel der Kosten sind von der Supervisandin, dem Supervisanden oder Coachee selbst zu tragen.

Ein Formular für die Abrechnung von Supervisions- und Coachingkosten finden Sie HIER.

Bitte beachten Sie auch: Zuschussfähig sind nur Honorare, die sich im Rahmen der neuen Bestimmungen bewegen. Die einer Erstattung zugrunde liegenden Höchstsätze betragen 75 Euro pro Stunde für Einzelsupervision oder Coaching und 90 Euro pro Stunde für Gruppensupervision bzw. -coaching. Wenn Sie die Kosten für Ihre Supervision oder Ihr Coaching entsprechend der Drittelregelung erstattet bekommen möchten, sollten Sie darauf achten, eine Supervisorin, einen Supervisor oder Coach zu wählen, die/der sein Honorar gemäß den neuen Bestimmungen berechnet. Ebenso sollten die Fragen der Kostenerstattung bei der Antragsstellung geklärt werden. Fahrtkosten werden gemäß Reisekostenrecht abgerechnet.

6. Aufnahme auf die landeskirchlichen Listen der Supervisor*innen und Coaches

Das Landeskirchenamt stellt für Supervision und Coaching jeweils eine Liste von Supervisor*innen und Coaches bereit. Diese werden am Zentrum für Seelsorge und Beratung geführt und fortgeschrieben. Auf dieser Liste werden alle Personen mit einem individuellen Profil geführt.

In die Liste der Supervisorinnen und Supervisoren kann aufgenommen werden, wer

  • nach den Standards der DGfP, DGSv oder EKFuL zertifiziert ist,
  • Mitglied in einer der genannten Fachgesellschaften ist,
  • Mitglied in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlichen Kirchen gehörenden Kirche ist,
  • einen kirchlichen Grundberuf ausübt und/oder
  • im kirchlichen Feld tätig ist,
  • im aktiven Dienst steht.

In die Liste der Coaches kann aufgenommen werden, wer

  • nach den Standards der DGSv oder vergleichbaren Standards zertifiziert ist; Hinweise zur Zertifizierung nach vergleichbaren Standards finden Sie HIER,
  • Mitglied in einer der genannten Fachgesellschaften (s.o.) ist,
  • Mitglied in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlichen Kirchen gehörenden Kirche ist,
  • einen kirchlichen Grundberuf ausübt und/oder
  •  im kirchlichen Feld tätig ist,
  • im aktiven Dienst steht.

Ferner werden die Coaches auf die Liste aufgenommen, die dem Arbeitsfeld Gemeindeberatung/
Organisationsentwicklung im Haus kirchlicher Dienste zugeordnet sind. Das Arbeitsfeld Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung führt die Abrechnung durch.

Wenn Sie daran interessiert sind, in die Listen aufgenommen zu werden, wenden Sie sich bitte an Pastorin Petra Eickhoff-Brummer im Zentrum für Seelsorge und Beratung (0511 79 00 31-16 oder Petra.Eickhoff-Brummer@evlka.de).

Stand: August 2021