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Supervision und Coaching - wie geht das?

1. Was ist Supervision und Coaching und wer kann es in Anspruch nehmen?

In der Supervision wird das eigene berufliche Handeln reflektiert mit Hilfe einer Supervisorin oder eines Supervisors, die/der den „Blick von außen“ mitbringt. 

Supervision dient sowohl zur Klärung von Problemen/Konflikten einer Einzelperson oder eines Teams/einer Gruppe, als auch zum Erhalt sowie zur Erhöhung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden.

Zu Beginn eines Supervisionsprozesses erfolgt in der Regel eine Auftragsklärung. In solch einem Auftragsklärungsgespräch schauen beide Seiten eines möglichen Supervisionskontraktes, ob sie zielführend miteinander arbeiten können.

Gleiches gilt im Wesentlichen für das Coaching. Dennoch verbindet sich mit Coaching stärker die Erwartung zielorientierten Arbeitens mit Trainingseinheiten oder größeren Anteilen von Fachberatung. Daher ist im Einzelfall zu klären, welche Beratungsform für welches Anliegen angemessen ist.

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers kann Supervision und Coaching von allen beruflich Mitarbeitenden sowie von ehrenamtlich Tätigen in Leitungspositionen in Anspruch genommen werden.

2. Wie regelt die Landeskirche die Inanspruchnahme von Supervision und Coaching?

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers bietet Ihnen folgende Möglichkeiten, Supervision und Coaching in Anspruch zu nehmen.

Über den Pastoralpsychologischen Dienst (PPD) können beruflich Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige in leitender Funktion in ihrem jeweiligen Sprengel kosten- und antragsfrei Supervision in Anspruch nehmen. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die in Ihrem Sprengel tätige Pastoralpsychologin / den Pastoralpsychologen. Hier finden Sie weitere Informationen des PPD zu seinem Supervisionsangebot.

Die Inanspruchnahme aller weiteren Supervisionen und Coachings wird durch die aktuellen Bestimmungen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers geregelt. Für diese Maßnahmen fallen für beruflich Mitarbeitende Kosten an (s. unten). Die Bestimmungen finden Sie in der Spalte rechts; ebenso ein Formular für den Antrag auf Genehmigung von Supervision oder Coaching und das Vertragsformular.

3. Wie finde ich eine*n Supervisor*in, eine*n Coach*in?

Die Supervisor*innen des Pastoralpsychologischen Dienstes finden Sie hier. Wenn Sie Supervision oder Coaching auf der Basis der Bestimmungen für Supervision und Coaching in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen darüber hinaus eine Reihe von Supervisor*innen und Coach*innen zur Verfügung. Sie finden diese auf der landeskirchlichen Liste der Supervisor*innen und Coach*innen (rechts). 

Wenn Sie eine*n Supervisor*in / eine*n Coach*in auswählen, die/der nicht auf der landeskirchlichen Liste verzeichnet ist, achten Sie bitte darauf, eine Person auszuwählen, die nach bestimmten Standards zertifiziert ist (Hinweise rechts). 

Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für die Koordination von Supervision und Coaching bzw. an die Beauftragte für den Pastoralpsychologischen Dienst.

4. Wie beantrage ich Supervision und Coaching nach den landeskirchlichen Bestimmungen?

Supervision und Coaching sind von beruflich Mitarbeitenden auf dem Dienstweg zu beantragen, wenn sie als dienstliche Maßnahme gelten und die Kosten entsprechend bezuschusst werden sollen. Dabei empfiehlt es sich, das Anliegen und die mögliche Umsetzung im Vorfeld mit der/dem Dienstvorgesetzten bzw. der Superintendentin / dem Superintendenten zu besprechen. Je nach Situation empfiehlt sich darüber hinaus ein Beratungsgespräch, um das geeignete Format (Einzel-, Team- oder Gruppensupervision, Coaching, Teamentwicklung, Organisationsberatung) herauszufinden. Hierzu können Sie die Koordination von Supervision und Coaching in Anspruch nehmen.

Wenn Sie eine Person für Supervision oder Coaching ausgewählt haben, stellen Sie über den Dienstweg den Antrag. Supervisions- und Coachingprozesse, die nicht auf dem vorgesehenen Weg beantragt wurden, die bereits begonnen wurden oder schon abgeschlossen sind, können nicht rückwirkend bezuschusst werden.

Eine Ausnahme bildet das Supervisionsangebot des PPD: Hierfür ist keine Antragstellung erforderlich. 

5. Und wer übernimmt die Kosten?

Supervision und Coaching gelten in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers als dienstliche Maßnahme. Die Zahl der Sitzungen (bis maximal 10) wird, abhängig vom Anliegen, individuell verabredet.

Als Supervisand*in oder Coachee gehen Sie mit der Zahlung der Honorarkosten (Hinweise rechts) in Vorleistung. Nach Einreichen der bezahlten Rechnung(-en) erstattet Ihr Anstellungsträger ein Drittel der Kosten einer genehmigten Maßnahme, ein weiteres Drittel erstattet das Landeskirchenamt. Ein Drittel der Kosten ist von Ihnen selbst zu tragen. 

Ein Formular für die Abrechnung von Supervisions-/Coachingkosten finden Sie rechts.

Als ehrenamtlich Tätige*r in leitender Position können Sie sich auf der  Webseite gemeinde leiten über Erstattungsmöglichkeiten informieren.

Honorare

Die Honorarhöchstsätze betragen 75,00 €/Stunde für Einzelsupervision/-coaching, 90,00 €/Stunde für Gruppen- bzw. Teamsupervison/-coaching. Supervisionen des PPD sind kostenfrei. 

Wenn Sie eine Person der landeskirchlichen Liste auswählen, ist Ihre Supervision / Ihr Coaching zuschussfähig. 

Wenn Sie als Leitung oder Mitarbeitende einer Kita Supervision/Coaching in Anspruch nehmen, kann das von Ihnen zu zahlende Honorar ausschließlich durch ihren Anstellungsträger (i.d.R. der Kirchenkreis) bezuschusst werden.